Rechtsanwalt Verkehrsrecht Cottbus
Rechtsanwältin Claudia Napieralski vertritt Sie in Cottbus zu allen Fragen des Verkehrsrechts.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht Claudia Napieralski vertritt Mandanten in Cottbus und der gesamten Bundesrepublik bei allen Rechtsfragen rund um das Verkehrsrecht. Das weitreichende Rechtsgebiet setzt sich unter anderem aus dem Straßenverkehrsrecht, dem Straßen- und Wegerecht, dem Eisenbahnrecht, dem Luftfahrtrecht und dem Seerecht zusammen. Es betrifft längst nicht nur Autofahrer, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer wie zum Beispiel Fahrradfahrer und Fußgänger.
Denn sobald wir das Privatgrundstück verlassen, sind wir alle Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr. Damit sind sowohl Rechte, als auch Pflichten verbunden, die sich aus Rechtsvorschriften des Privatrechts, des öffentlichen Rechts und des Strafrechts ergeben. Das Verkehrsrecht umfasst dabei alle Vorschriften und Gesetze, die die Fortbewegung und den Transport von Personen und Waren auf öffentlichen Verkehrswegen betreffen.
Kanzlei für Verkehrsrecht in Cottbus
Durch die Vielzahl an unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern und Rechtsvorschriften sowie die Bedeutung der Mobilität für die Freiheit und Entfaltung eines jeden Einzelnen, birgt das Verkehrsrecht ein hohes Konfliktpotenzial.
Als Fachanwältin für Verkehrsrecht in Cottbus ist Claudia Napieralski mit dem Rechtsgebiet bestens vertraut, kennt die rechtlichen Folgen von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten und weiß, wie man Beschuldigte in entsprechenden Rechtsstreitigkeiten effizient verteidigt und drohende Bußgelder und Strafen vermeidet oder abmildert. Gleichzeitig verhilft sie Geschädigten ihre Rechtsansprüche zu wahren und gegebenenfalls das Maximum an Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu erstreiten.
Tätigkeitsschwerpunkte im Verkehrsrecht
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Fachanwältin für Verkehrsrecht Claudia Napieralski zählen unter anderem folgende Angelegenheiten.
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen zu den häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten und können nicht nur Bußgelder oder Punkte im Fahreignungsregister nach sich ziehen, sondern auch zu folgenschweren Fahrverboten oder dem Entzug der Fahreraubnis führen. Dabei sind amtliche Geschwindigkeitsmessungen eine komplizierte Angelegenheit und deshalb nicht selten fehlerhaft. Deshalb kann es sinnvoll sein, das Messverfahren durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf etwaige Bedien- bzw. Messfehler hin überprüfen zu lassen. Gern beraten wir Sie hinsichtlich der Erfolgschancen einer entsprechenden Überprüfung.
Abstandsunterschreitungen
Abstandsunterschreitungen sind ein häufiger Grund für Unfälle, die insbesondere auf der Autobahn schwerwiegende Folgen haben können. Deshalb werden Fahrzeugabstände zunehmend kontrolliert und entsprechende Verstöße bestraft. Zur Feststellung der Abstandsunterschreitung gibt es verschiedene Messverfahren. Ein mit dem Verkehrsrecht vertrauter Anwalt kann die Plausibilität des Vorwurfs prüfen und gegen verhängte Bußen vorgehen.
Rotlichtverstöße
Das Überfahren einer roten Ampel kann ähnliche juristische Konsequenzen wie zu schnelles Fahren haben. Insbesondere bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß (Ampel steht beim Überfahren bereits länger als eine Sekunde auf rot) droht ein bis zu drei Monaten andauerndes Fahrverbot. Doch gerade Zeugenaussagen oder technische Überwachungsanlagen stellen sich mitunter als problematisch dar und lassen einen Rotlichtverstoß anzweifeln.
Nötigung im Straßenverkehr
Fehlverhalten im Straßenverkehr, wie zum Beispiel das Drängeln, der penetrante Einsatz der Lichthupe oder der Blinker sowie das Zeigen des Mittelfingers, kann als Nötigung interpretiert und entsprechend bestraft werden. Neben einer Geldstrafe sieht der Gesetzgeber sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Allerdings muss für eine Verurteilung zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt worden sein. Wir überprüfen die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale und beraten Sie hinsichtlich der weiteren Schritte.
Fahren unter Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss
Wer verdächtigt wird unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten ein Vergehen oder einen Unfall im Straßenverkehr begangen zu haben, sollte sich möglichst zeitnah juristischen Beistand holen. Insbesondere dann, wenn Dritte in Mitleidenschaft gezogen wurden, drohen empfindliche Strafen und Kosten. Häufige Folge ist zudem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).
Unfallflucht
Kraftfahrzeughalter, die sich dem Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Unfallflucht) ausgesetzt sehen, sollten möglichst frühzeitig einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten, damit die Chancen auf einen positiven Ausgang des Verdachts nicht schwinden. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen nicht nur Geld- oder Freiheitsstrafe, Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern auch Verlust des Versicherungsschutzes sowie hohe Regressforderungen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, die sich die durch den Unfall und die Flucht verursachten Kosten wiederholt. Selbstverständlich unterstützen unsere Rechtsanwälte in Cottbus auch die Opfer einer Fahrerflucht bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Fahrverbot und Führerscheinentzug
Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Fahren mit Alkohol im Blut oder unter Drogeneinfluss, Missachtung des Überholverbots, Unfallflucht und vieles mehr kann zu einem Fahrverbot führen, das für viele Menschen, die auf den eigenen PKW angewiesen sind, weitreichende Folgen hat. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit des Führerscheinentzugs und übernehmen Ihre Verteidigung, damit Ihre individuelle Mobilität aufrechterhalten werden kann.
Verkehrsunfälle
Verkehrsunfälle sind nicht nur eine emotionale Belastung, sondern ziehen selbst bei nur kleineren Blechschäden schon hohe Kosten nach sich. Sind hingegen Personen zu Schaden gekommen, können nicht nur die Kosten ins Unermessliche steigen, sondern dann drohen auch empfindliche strafrechtliche Konsequenzen. Neben der Verteidigung von Unfallverursachern unterstützt Claudia Napieralski selbstverständlich auch Unfallopfer dabei, ihre Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen. Insbesondere bei Schmerzensgeldansprüchen entscheiden die Erfahrung und die Verhandlungssicherheit des Anwalts über die Höhe der zugesprochenen Summe.
Schadensregulierung
Selbst wenn Verkehrsunfälle verhältnismäßig glimpflich ausgehen, kann die nachfolgende Schadensregulierung erhebliche Komplikationen mit sich bringen. Denn zu den erstattungsfähigen Schadenspositionen zählen bei Weitem nicht nur die Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Auch Verdienstausfälle, Schmerzensgeld, der Verlust des Schadenfreiheitsrabatts sowie diverse Nebenkosten wie Kleiderschäden, Fahrtkosten, Ersatzwagen, Zinsen und natürlich die Anwaltskosten können und sollten geltend gemacht werden.
Kauf und Gewährleistung
Um Probleme von Anfang an zu vermeiden, sollten Käufer von Verkehrsmittel sich im Idealfall von Beginn an rechtlich absichern. Dafür eignet sich ein von einem Rechtsanwalt, der sich mit dem Kaufvertrags- und Verkehrsrecht auskennt, aufgesetzter Kaufvertrag. Kommt es im Nachhinein zu Mängeln oder anderen rechtlichen Problem, stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung oder Vermeidung von Gewährleistungsansprüchen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite.
Versicherungsrecht
Normalerweise soll die vielfach vorzufindende Versicherungspflicht im Verkehrssektor die Versicherten und Geschädigten absichern. Allerdings kommt es allzu häufig zu Streitigkeiten darüber, ob und welche Versicherung einen Schaden in welcher Höhe zu begleichen hat. Deshalb unterstützen wir Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte bei der Verteidigung ihrer Rechte und der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Versicherungen.
Juristischer Rat und Mandantenvertretung bei Verkehrsverstößen
Ein Anwalt für Verkehrsrecht kennt sich nicht nur bestens mit der Materie aus, sondern hat auch andere Möglichkeiten als eine auf sich allein gestellte Privatperson oder eine Organisation. So fällt es ihm zum Beispiel deutlich einfacher Akteneinsicht zu erlangen, die für die Beurteilung des Tatvorwurfs und die Ausarbeitung einer Verteidigungsstrategie unverzichtbar ist.
Insbesondere als Beschuldigter sollten Sie bei mutmaßlichen Verkehrsverstößen zunächst keine Angaben zur Sache machen, sondern lediglich Auskunft zur Person erteilten. Stattdessen sollten Sie sich unmittelbar nach der Zusendung des Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheides anwaltlichen Rat suchen.
Rechtsanwältin Claudia Napieralski berät und verteidigt in Cottbus sowohl Beschuldigte als auch Geschädigte in Verkehrsangelegenheiten.
Wenn Sie befürchten, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis verlieren oder ein anderes verkehrsrechtliches Problem haben, wenden Sie sich an Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht Napieralski. Sie hilft Ihnen in allen Fragen zum Verkehrsrecht in Cottbus gerne und kompetent weiter.
Neben den Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeuges kommen weitere Schadensersatzansprüche in Betracht. Hierzu gehört der Verdienstausfallschaden. Dieser betrifft Arbeitnehmer und Beamte, wenn sie nach einem Unfall teilweise oder ganz erwerbsunfähig sind. Der Schadensersatz besteht in Höhe des Gehaltes, das Ihnen deswegen nicht gezahlt wird, weil Sie nicht arbeiten können.
Weiterhin kommt der sogenannte Haushaltsführungsschaden in Betracht. Dieser betrifft einen Ehegatten, Lebenspartner oder Elternteil, der infolge einer Verletzung den Haushalt nicht wie gewohnt führen kann. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Unterhaltsleistung des Verletzten nicht durch seine Arbeit, sondern die Haushaltsführung erbracht wird.
Ihnen stehen Ersatzansprüche wegen aller finanziellen Aufwendungen zu, die Sie im Zusammenhang mit einer Verletzung erbringen, wie z. B. Fahrtkosten zum Arzt, Verbandmaterial und (Eigenanteil an) Medikamenten etc.
Wir prüfen natürlich auch weiter mögliche Ersatzansprüche, wie z.B. einen Anspruch auf einen Ersatzwagen, die Wertminderung eines Unfallwagens aber auch Anspruch auf sogenannte fiktive Reparaturkosten, d.h. wenn der KFZ-Schaden nicht repariert wird oder der Geschädigte den Schaden selbst repariert.
Zu einer Beschuldigtenvernehmung, zu der die Polizei Sie lädt, müssen Sie nicht gehen. Wir raten auch dringend davon ab, dass Sie sich allein und ohne vorherige anwaltliche Beratung zum Tatvorwurf äußern. Eine Verpflichtung zum Erscheinen gibt es nur bei einer staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Ladung. Diesen Hinweis unterlassen die Polizeidienststellen regelmäßig.
Wenn Sie sich gegen den Tatvorwurf verteidigen wollen, helfen wir Ihnen gern. Wir beantragen zunächst Akteneinsicht und besprechen dann, wie Sie sich verhalten sollen.