Am 28.04.2020 treten die angekündigten Neuerungen in der StVO in Kraft. Die größte Veränderung ist das drohende Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h innerorts bzw. 26 km/h außerorts.

 

1. Geschwindigkeitsüberschreitungen

Es ist sicherlich jedem schon einmal passiert: Sie fahren Ihre gewohnten Wege zur Arbeit, zum Einkaufen oder um die Familie zu besuchen. Bei gewohnten Wegen achten wir seltener auf Verkehrszeichen, weil wir die Strecken kennen, in denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduziert ist. In Zeiten des zunehmenden Schutzes von Kindern, Senioren und an anderen Gefahrenstellen ordnen die zuständigen Behörden vermehrt an, dass dort innerorts nicht 50 km/h gefahren werden darf.

 

Wenn Sie bis zum 27.04.2020 ein Verkehrsschild übersehen haben, mit dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert wurde und mit 51 km/h an der Gefahrenquelle vorbeigefahren sind, drohte Ihnen ein Bußgeld und ein Punkt. Ab dem 28.04.2020 droht Ihnen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts ein Bußgeld, ein Punkt und ein Fahrverbot von einem Monat.

 

Außerorts droht Ihnen ab dem 28.04.2020 ein Fahrverbot ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h. Ein Wiederholungsfall innerhalb eines Jahres ist nun nicht mehr erforderlich.

 

Beide Änderungen sind fatal, weil bereits kleinste Unachtsamkeiten nun viel größere Konsequenzen haben. Passen Sie also auf.

 

Im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich bis 20 km/h innerorts und außerorts wurden die regelmäßig zu verhängenden Bußgelder ab dem 28.04.2020 verdoppelt.

 

2. Parkverstöße

Auch gegen falsches Parken wird ab dem 28.04.2020 strenger vorgegangen. Die Bußgelder wurden zum Teil mehr als verdoppelt. Teurer sind nun:

  • das Halten in zweiter Reihe: € 55,00 (bisher € 15,00)
  • Sie Parken in zweiter Reihe mit Behinderung: € 80,00 und ein Punkt (bisher € 25,00)
  • das Parken an einer unübersichtlichen Stelle: 35,00 Sie (bisher € 15,00)
  • das Parken auf einem Behindertenparkplatz: € 55,00 (bisher € 35,00)
  • das Parken in einer Feuerwehrzufahrt: € 55,00 (bisher € 35,00)

 

3. Weitere Änderungen

Neu ist ab dem 28.04.2020 auch, dass Sie mit einem Bußgeld von € 100,00 (statt bisher € 80,00) sanktioniert werden, wenn Sie eine Umweltzone unzulässig befahren.

 

Wenn Sie gern mit lauter Musik fahren oder Ihr Auto im Winter gern auf der Stelle warmlaufen lassen, müssen Sie nun auch tiefer in die Tasche greifen. Das Verursachen von unnötigem Lärm oder eine Abgasbelästigung wird nun mit € 80,00 (statt bisher € 10,00) verfolgt.

 

Die 2016 eingeführte Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse wird strenger verfolgt, als bisher. Bei Verstößen gegen die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse drohen Ihnen ab dem 28.04.2020 neben dem Bußgeld von € 200,00, ein Punkt und ein Fahrverbot von einem Monat. Befahren Sie unberechtigt eine Rettungsgasse, droht Ihnen ein Bußgeld von € 240,00, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat.

 

 

Haben Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung erhalten? Rechtsanwältin Claudia Napieralski hilft Ihnen gern.