Unsere Rechtsgebiete
Arbeitsrecht Einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit bildet das Arbeitsrecht. Wir vertreten Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer gleichermaßen in allen Fragen des Arbeitsvertragsrechts. Unser Fokus liegt bei der Vertretung von Arbeitnehmern auf dem Kündigungsschutz. Arbeitgeber können wir in diesen Fällen bereits vor dem Ausspruch einer Kündigung beraten. Durch die vorgerichtliche Prüfung der Kündigungsvoraussetzungen und -gründe können Kündigungsschutzklagen entweder vermieden oder deren Erfolgsaussichten für den Arbeitgeber verbessert werden. Wir vertreten zudem regelmäßig Verbände der freien Wohlfahrtspflege in ihrer Funktion als Arbeitgeber, u. a. bei Tarifvertragsverhandlungen. Wir begleiten und vertreten unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit. Folgende Einzelleistungen können Sie erwarten:
- Prüfung und Fertigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverträgen
- Änderung und Aufhebung von Arbeits- und Berufsausbildungsverträgen
- Vertretung in Kündigungsschutzverfahren einschließlich vorheriger Abmahnung
- Beratung bei der betrieblichen Altersvorsorge
- Beratung und Vertretung bei Fragen des Schutzes besonderer Personengruppen (Schwangere und Mütter, Jugendliche, Schwerbehinderte)
- Beratung und Vertretung bei der Verhandlung von Tarifverträgen
- Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Personalvertretungen (Betriebsrat, Personalrat)
Bau- und Architektenrecht Wir betreuen unsere Mandanten bei allen Fragen rund um das Bau- und Architektenrecht. Schwerpunktmäßig stehen wir Bauunternehmen bei der Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen aus Bauvorhaben zur Seite. Hier reicht unser Tätigkeitsfeld von der Prüfung von Bau- und Architektenverträgen über Nachverhandlungen bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen. Wir vertreten Sie gerichtlich sowohl in selbstständigen Beweisverfahren als auch in Hauptsacheverfahren. Privaten Bauherren unterstützen wir im Vorfeld ihres Bauvorhabens bei der Vertragsgestaltung und -verhandlung. Während der Bauphase ist das typische Problem die Durchsetzung von Ansprüchen bei Bauverzug oder Mängeln. Hierzu beraten wir und vertreten Sie erforderlichenfalls gegenüber den Bauvertragspartnern. Schließlich sind auch Fälle denkbar, in welchen man als Nachbar von Baumaßnahmen betroffen ist. Sollte ihre bestehende Immobilie durch fremde Baumaßnahmen beeinträchtigt sein, können sich aus dem öffentlichen Baurecht und dem Nachbarrecht Abwehrrechte ergeben. Wir prüfen, ob Sie verpflichtet sind, fremde Bautätigkeiten zu dulden, und setzen Ihre Rechte für Sie durch. Oftmals ist eine rechtliche Beurteilung ohne die vorherige Beantwortung baufachlicher Fragen nicht möglich. In diesen Fällen arbeiten wir mit Herrn Architekten Horst Ehlers, Frankfurt am Main, zusammen. Dieser steht unseren Mandanten bei der Klärung bautechnischer Probleme zur Seite. Wir weisen darauf hin, dass entsprechende Prüf- oder Gutachteraufträge nicht unserer Kanzlei, sondern ausschließlich Herrn Ehlers erteilt werden. Für dessen Tätigkeit können wir keine Haftung übernehmen. Ihr Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet ist Rechtsanwalt Falk Hammermann. Er ist befugt, aufgrund seiner nachgewiesenen praktischen Erfahrung und der erfolgreichen Teilnahme an dem Fachanwaltskurs die Bezeichnung „Fachanwalt für Bau und Architektenrecht“ zu führen. Folgende Einzelleistungen können Sie erwarten:
- Prüfung und Fertigung von Bau- und Architektenverträgen
- Prüfung und Fertigung von Nachträgen zu Verträgen
- Vertretung bei Bauverzug, Mängeln und Abnahme
- Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren
- Beratung und Vertretung im öffentlichen Baurecht
- Beratung und Vertretung im Vergaberecht
Erbrecht Das Vererben von Vermögen gewinnt zunehmend an wirtschaftlicher Bedeutung. Wir beraten Sie umfassend bei der Übertragung Ihres Vermögens in der Familie zu Lebzeiten und für den Erbfall. Vor allem im Bereich von Familienunternehmen kann eine gut vorbereitete Erbfolge für den Fortbestand eines Unternehmens von existenzieller Bedeutung sein. Hier ist eine frühzeitige Beratung notwendiger denn je, weil so die Unwägbarkeiten erbrechtlicher Auseinandersetzungen vermieden werden können. Aufgrund der wirtschaftsrechtlichen Kompetenz unserer Kanzlei sind wir insbesondere bei vorhandenen Betriebsvermögen in der Lage, interessengerechte Lösungen zu entwerfen. Andererseits kann durch einen Erbfall auch die Übernahme von Schulden drohen. Dann ist schnelles Handeln gefragt, vor allem wenn das eigene Vermögen des Erben durch Erblasserschulden gefährdet wird. Hier kann Ihnen die Einrichtung einer Nachlassverwaltung oder die Beantragung einer Nachlassinsolvenz helfen, das eigene Vermögen zu schützen. Insbesondere in folgenden Fällen bieten wir Ihnen rechtliche Unterstützung:
- Regelungen zu Schenkungen/vorweggenommene Erbfolge
- Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testamente) und von Erbverträgen
- besondere Berücksichtigung des Steuerrechts in v. g. Fällen
- Beratung zu schuld-, familien- und gesellschaftsrechtlichen Folgen im Erbfall
- Testamentsvollstreckung
- Nachlassverwaltung
- Nachlassinsolvenz
- Nachlasspflegschaft
Familienrecht Wir stehen Ihnen in familienrechtlichen Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Dies reicht von der Beratung vor der Eheschließung, z. B. bei der Erstellung von Eheverträgen, bis zur Vertretung bei Ehescheidungen einschließlich der Folgesachen, wie z. B. Zugewinn, Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterhalt sowie von Umgangs- und Sorgerechten die gemeinsamen Kinder betreffend. Insbesondere wenn die familienrechtlichen Fragen Auswirkungen auf eine unternehmerische oder freiberufliche Tätigkeit haben, können wir Sie unterstützen, etwa bei der Vorbereitung von Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen. So können wir die finanziellen Belastungen bereits im Vorfeld einer Ehescheidung minimieren oder für Sie zumindest kalkulierbar gestalten. Folgende Leistungen können Sie erwarten:
- Eherecht (Ehescheidungsverfahren einschließlich Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich)
- Familienrecht, insbesondere Unterhaltsrecht
- Kindschaftsrecht (Vaterschaftsanerkennungen, Sorge- und Umgangsrecht)
- übergreifende Beratung im Familien-, Erb- und Gesellschaftsrecht
- Prüfung und ggf. Vertretung bei familienrechtlichen Fragestellungen mit Bezug zum Sozial- und Steuerrecht
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft
Forderungseinzug Wir bieten unseren Mandanten den Forderungseinzug ihrer offenen Forderungen an. Es wird dabei angestrebt, aus Kostengründen nicht sofort Klage zu erheben, sondern das kostengünstigere gerichtliche Mahnverfahren durchzuführen. Anschließend vollstrecken wir für Sie den erstrittenen Titel. Im Laufe unserer Tätigkeit haben sich einige Branchen herausgebildet, für die wir beim Forderungseinzug im Wesentlichen tätig sind. Hierzu zählen Unternehmen und Freiberufler, insbesondere aus der IT-, Gesundheits- und Medienwirtschaft, sowie Steuerberater. Insbesondere bieten wir folgende Leistungen an:
- Prüfung und Erstellung von allgemeinen Geschäftsbedingungen im Hinblick auf die Wahrung von Zahlungsansprüchen, insbesondere wegen Abtretungsansprüchen aus Globalzessionen und Lohnabtretungen
- Prüfung vorhandener öffentlicher Register auf die Zahlungsunfähigkeit der Schuldner
- außergerichtliche Mahnung und Durchsetzung offener Forderungen
- gerichtliche Geltendmachung offener Forderungen im Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheidsverfahren sowie im Klageverfahren
- Prüfung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Geschäftsführer von GmbH / Vorstände von Aktiengesellschaften wegen offener Forderungen gegen die GmbH / die Aktiengesellschaft
- Vertretung von Gläubigern, insbesondere in Insolvenz- und Liquidationsverfahren
- Vertretung in Strafverfahren im Zusammenhang mit der Nichterfüllung offener Forderungen, z. B. bei Verdacht auf Eingehungsbetrug
Handels- und Gesellschaftsrecht Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Gründung und Umstrukturierung von Unternehmen, bereiten Gesellschaftsverträge vor und begleiten – falls erforderlich – das notarielle Beurkundungsverfahren. Wir vertreten Sie bei Auseinandersetzungen mit gesellschaftsrechtlichem Hintergrund und führen ggf. auch gerichtliche Verfahren, beispielsweise in Fällen von Geschäftsführerhaftung. Vor allem die Gründung und Umstrukturierung von Unternehmen wirft eine Reihe steuerrechtlicher Fragen auf. Durch unsere Kompetenz auf diesem Rechtsgebiet sind wir in der Lage, eine umfassende Prüfung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Weiterhin betreuen wir unsere Mandanten bei handelsrechtlichen Fragen, die vertriebsrechtliche Fragestellungen beinhalten. U. a. planen wir aus rechtlicher Sicht Franchisesysteme und begleiten die Franchisegeber langfristig. Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts ist Rechtsanwalt Benjamin Ehlers. Aufgrund seiner nachgewiesenen praktischen Erfahrung und der erfolgreichen Teilnahme an dem Fachanwaltskurs für Handels- und Gesellschaftsrecht ist er berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ zu führen. Folgende Einzelleistungen können Sie erwarten:
- Beratungen zum Recht der Personengesellschaften (Gesellschaften bürgerlichen Rechts), insbesondere Fertigung oder Prüfung von Gesellschaftsverträgen
- Recht des Handelsstandes einschließlich Entwurf und Prüfung von Verträgen für Handelsgesellschaften (OHG, KG, stille Beteiligung) und für Handelsvertreter und -makler
- Recht der Kapitalgesellschaften, insbesondere Fertigung von Gesellschaftsverträgen
- Vertretung der Gesellschafter oder Aktionäre und Geschäftsführer/Vorstände/Aufsichtsräte in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen
- UN-Kaufrecht sowie Recht der Handelsgeschäfte, beispielsweise bei der Fertigung von Handelsverträgen und Vertretung von Handelspartnern
- Beratung im Franchiserecht, hier insbesondere Fertigung von Franchiseverträgen und Franchisehandbüchern und Vertretung von Franchisepartnern
- Vertretung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten im Zusammenhang mit Schadensersatzforderungen aus ihrer beruflichen Tätigkeit
- Vertretung bei einer Unternehmensveräußerung, insbesondere Fertigung und Prüfung von Unternehmenskaufverträgen
- Fertigung von Dienstverträgen von Geschäftsführer und Vorständen
- Übernahme von Aufsichtsratsmandaten
- Übernahme von Notgeschäftsführungen und Liquidationen einschließlich gerichtlich bestellter Nachtragsliquidation
Insolvenzrecht Gerät ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise, kann oft nur eine fundierte insolvenzrechtliche Beratung helfen, um zu beurteilen, welche rechtlichen Schritte zu gehen sind. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit ist schnelles und konsequentes Handeln erforderlich, um die drohende persönliche Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern zu minimieren oder sogar auszuschließen. Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende Beratung und Vertretung, insbesondere im Insolvenzeröffnungsverfahren. Überschuldete Privatpersonen begleiten und vertreten wir auf ihrem Weg zur Restschuldbefreiung. Zudem unterstützen wir die Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer Forderungen gegen Insolvenzschuldner, bei der Anmeldung ihrer Forderungen im Verfahren und bei Auseinandersetzungen mit den Insolvenzverwaltern. Rechtsanwalt Benjamin Ehlers kann hierbei auf eine mehrjährige Erfahrung als gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter und Treuhänder in Verbraucherinsolvenzverfahren verweisen. Insbesondere folgende Leistungen bieten wir Ihnen an:
- Anmeldung von Insolvenzforderungen und Masseforderungen
- Vertretung in der Gläubigerversammlung einschließlich der Übernahme der Vertretung im Gläubigerausschuss
- Verfolgung und Abwehr von Anfechtungsansprüchen
- Geltendmachung von Absonderungs-, Aussonderungs- und Aufrechnungsansprüchen gegenüber dem Insolvenzverwalter
- Vertretung von Gesellschaftern/Aktionären und Geschäftsführern/Vorständen/Aufsichtsräten in allen Verfahrensstadien, insbesondere gegen Ansprüche des Insolvenzverwalters und von Insolvenzgläubigern
- Vertretung von Gesellschaftern/Aktionären und Geschäftsführern/Vorständen/Aufsichtsräten wegen Insolvenzstraftaten
- Vertretung bei der Abwehr oder Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Gesetz über die Sicherung von Baugeldforderungen im Insolvenzfall
- Vertretung in gerichtlichen Antragsverfahren, z. B. Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie Erteilung der Restschuldbefreiung für Insolvenzschuldner
- Geltendmachung von Versagungsgründen bei beantragter Restschuldbefreiung
- Vertretung im Eigenverfahren, in Insolvenzplanverfahren und Nachlassinsolvenzverfahren
Informationstechnologie-Recht Es existiert heute kaum ein Lebensbereich, in welchem man nicht mit Informationstechnologien und EDV-Systemen in Berührung kommt. Sowohl im Privaten, etwa bei einer Kartenzahlung an der Tankstelle oder dem Buchen einer Reise im Internet, als auch im Berufsleben, in welchem die mobile E-Mail-Kommunikation oder video-überwachte Arbeitsplätze Standard geworden sind: Hinter scheinbar alltäglichen Vorgängen kann sich eine Reihe rechtlicher Probleme verstecken. Wir übernehmen Ihr Mandat in den Bereichen elektronischer Geschäftsverkehr (e-Business), im Internetrecht, z. B. bei Urheberrechtsverletzungen und Domainrechtsstreiten, sowie im Datenschutzrecht. Weiterhin unterstützen wie Sie bei Streitigkeiten mit Telefonanbietern. Sollten Sie gewerblich tätig sein, unterstützen wir Ihr Unternehmen bei der die Gestaltung von Provider-, Webdesign- und Verträgen über die Softwareerstellung sowie bei Nutzungsbedingungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir beraten und vertreten Sie auch in Streitigkeiten, welche die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Hard- und Software zum Gegenstand haben. Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des IT-Rechts ist Rechtsanwalt Jörg Stollberg. Nach erfolgreicher Teilnahme an dem Fachanwaltskurs für Informationstechnologierecht und aufgrund seiner nachgewiesenen praktischen Erfahrung ist er berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Informationstechnologierecht“ zu führen. Folgende Leistungen können Sie u. a. erwarten:
- Prüfung und Erstellung von Soft- und Hardwareverträgen (Software-as-a-Service, Hardwarekauf/-miete/-leasing)
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen im Internet
- Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen für Hard- und Softwaresysteme
- Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Online-Verträgen
- Beratung und Vertretung in datenschutzrechtlichen Fallgestaltungen, insbesondere im Arbeitnehmerdatenschutz
- Abwehr von unberechtigten Entgeltforderungen seitens Telefonanbietern
- Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen bei Telefonsperren und Anbieterwechsel
Miet- und WEG-Recht Wir betreuen Mandate rund um die Immobilie. Neben dem Bau- und Architektenrecht, das Gegenstand eines eigenen Tätigkeitsschwerpunktes ist, sind wir im Miet- und WEG-Recht tätig. Dabei vertreten wir Eigentümer sowie Vermieter und Mieter. Bei dem Erwerb einer Immobilie als Einzelimmobilie, gleich ob gewerblicher oder privater Art oder als WEG-Eigentum, stehen wir Ihnen bei Vertragshandlungen zur Seite. Wir vereinbaren und begleiten notwendige Notartermine oder nehmen für Sie Grundbucheinsichten vor, um im Vorfeld einer notariellen Beurkundung Klarheit über den Kaufgegenstand zu erlangen. Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts ergeben sich häufig Konflikte im Zusammenhang mit Investitionen zur Instandhaltung oder baulichen Verbesserung oder der Bestellung eines Verwalters. Hierüber entscheidet die Wohnungseigentümerversammlung. Wir vertreten Sie auf Wunsch in der Eigentümerversammlung, prüfen für Sie, ob deren Beschlüsse gültig sind, und gehen ggf. gerichtlich hiergegen vor. Gleichfalls beraten und vertreten wir Sie, wenn es um mietrechtliche Probleme geht, beispielsweise bei Mietminderungen, Mieterhöhungsverlangen oder Betriebskostenabrechnungen. Sie können sich ebenfalls an uns wenden, wenn Rechte oder Pflichten aus Immobilienmaklerverträgen streitig sind. Als Ansprechpartner im Miet- und WEG-Recht steht Ihnen Rechtsanwalt Falk Hammermann zur Verfügung. Aufgrund seiner nachgewiesenen praktischen Erfahrung und der erfolgreich abgelegten theoretischen Prüfung ist er befugt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht“ zu führen. Folgende Einzelleistungen können Sie erwarten:
- Prüfung und Fertigung von Wohnraummietverträgen einschließlich Hausordnungen
- Durchsetzung und Abwehr von gesetzlichen und vertraglichen Rechten und Pflichten aus Wohnraummietverträgen (Mietzahlung, Mietminderung, Mieterhöhung, Durchsetzung der Hausordnung u. a.)
- Prüfung und Fertigung von Gewerberaummiet- und Pachtverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von gesetzlichen und vertraglichen Rechten und Pflichten aus Gewerberaummiet- und Pachtverträgen
- Beratung bei der Begründung von Wohnungseigentum
- Vertretung von Wohnungseigentumsinhabern, der WEG-Gemeinschaft oder der Hausverwaltung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Rechten und Pflichten der zugrunde liegenden Verträge
- Prüfung und Fertigung von Maklerverträgen und Durchsetzung oder Abwehr von gesetzlichen und vertraglichen Rechten und Pflichten aus Maklerverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Rechten und Pflichten aus dem Nachbarrecht
- Prüfung und Fertigung von Immobilienverträgen aller Art, z. B. über Dauerwohnrechte
- Durchsetzung und Abwehr von gesetzlichen und vertraglichen Rechten und Pflichten aus Immobilienverträgen
Recht des gewerblichen Rechtsschutzes Für Unternehmen sind neben der materiellen Ausstattung mit Waren und Betriebsmitteln ebenso die immateriellen Vermögensgegenstände von existenzieller Bedeutung. Die Verletzung von Schutzrechten kann in den Zeiten des Internets zu einer ernsten Bedrohung für Ihr Unternehmen werden. Wir beraten und unterstützen Sie bei dem Schutz Ihrer Urheber- und Markenrechte sowie Gebrauchs- oder Geschmacksmuster. Falls erforderlich werden wir bei der Abwehr von Angriffen tätig. Sie können uns ebenfalls beauftragen, wenn Wettbewerbsverstöße drohen oder begangen wurden. Wir melden für Sie Marken oder Muster und führen urheber- oder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegen Rechteverletzer für Sie durch. Bei Bedarf vertreten wie Sie in gerichtlichen Verfahren, wie etwa bei der Beantragung einstweiliger Verfügungen. Folgende Leistungen bieten wir u. a. an:
- Beantragung von Marken und Mustern,
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Arbeitnehmererfindungen,
- Prüfung der Schutzfähigkeit eines Designs,
- Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen,
- Betreuung von Mandaten aus dem Bereich des Rechtes gegen den unlauteren Wettbewerb,
- urheberrechtliche Beratungen und ggf. Vertretung zur Durchsetzung von Rechten oder Abwehr von Angriffen.
Steuerrecht Wir betreuen kleine und mittlere Unternehmen steuerberatend. Neben der Buchführung und der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen stehen wir auch für Beratungen grundsätzlicher Natur zur Verfügung, insbesondere bei der Gründung und Umstrukturierung von Unternehmen. Wir vertreten Sie gegenüber den Finanzbehörden und führen für Sie Einspruchsverfahren durch. Falls erforderlich vertreten wir Sie in Klageverfahren vor den Finanzgerichten. Ihr Ansprechpartner in Fragen des Steuerrechts ist Rechtsanwalt Benjamin Ehlers. Aufgrund seiner nachgewiesenen praktischen Erfahrung und der erfolgreichen Teilnahme an dem Fachanwaltskurs für Steuerrecht ist er befugt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Steuerrecht“ zu führen. Er wird von einer Steuerfachangestellten fachlich unterstützt. Folgende Einzelleistungen können Sie erwarten:
- Buchführung einschließlich Lohnbuchhaltung
- Erstellung von Jahresabschlüssen (Einnahme-Überschuss-Rechnungen und Bilanzen)
- Beratung im Bereich des allgemeinen Abgabenrechts
- Beratung zur Steuergestaltung
- Prüfung von Steuerbescheiden aller Art
- Bearbeitung von Fällen, die die Einkommenssteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer betreffen
- Bearbeitung von Unternehmenssteuerfällen wie Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer oder Grunderwerbssteuer
- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Vertretung in Rechtsmittelverfahren (Einspruchs- und Klageverfahren)
- Steuerstrafrecht einschließlich Vertretung gegenüber der Steuerfahndung, der Staatsanwaltschaft und in gerichtlichen Strafverfahren
Sozialrecht Wir stehen Ihnen bei sozialrechtlichen Problemen zur Seite, etwa wenn es um die Durchsetzung von Leistungsansprüchen geht. Wir vertreten Sie gegenüber den Trägern der Sozialversicherungen oder Sozialbehörden, wie beispielsweise der Bundesagentur für Arbeit, den Krankenkassen oder den örtlichen Sozialämtern. Durch langjährige Mandatsbeziehungen mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege sind uns sozialrechtliche Probleme in ihrer Breite gut vertraut. Daher können wir auch die Leistungserbringer der gesetzlichen Sozialversicherung fachkundig beraten. Bei Bedarf werden wir für Sie sowohl in Antrags- als auch in Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren sowie vor den Sozialgerichten tätig. Insbesondere in folgenden Rechtsgebieten bieten wir Unterstützung an:
- Arbeitsförderungsrecht (Arbeitslosengeld I und II),
- Sozialversicherungsrecht (gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung),
- Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden,
- Recht des Familienlastenausgleichs,
- Recht der Eingliederung Behinderter,
- Allgemeines Sozialhilferecht und
- Ausbildungsförderungsrecht.
Strafrecht Wohl kein Rechtsgebiet greift so tief in den persönlichen Bereich ein wie das Strafrecht, egal ob eine Geld- oder Freiheitsstrafe droht. Zudem drohen weitere Nachteile, welche zunächst gar nicht so offensichtlich sind. So kann nach einer Verurteilung das nächste Führungszeugnis einen Eintrag aufweisen und damit eine Arbeitssuche erschweren. Schon ein Verkehrsunfall mit Personenschaden kann den Tatvorwurf einer Körperverletzung nach sich ziehen. Hier ist, wie in jeder anderen Strafsache auch, eine frühzeitige anwaltliche Beratung unerlässlich, um das Verfahren im Interesse des Betroffenen günstig zu beeinflussen und um schwerwiegende Nachteile zu vermeiden. So ist davon abzuraten, sich ohne anwaltliche Beratung einer Vernehmung als Beschuldigter zu stellen, da einmal gemachte Aussagen im weiteren Verfahrensverlauf nur schwer zu korrigieren sind. Wir beraten und vertreten Sie in jedem Stadium eines Strafverfahrens, vom Beginn der polizeilichen Ermittlung an über das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im gerichtlichen Anklage- und Hauptsacheverfahren bis hin zur Berufung oder Revision. In Strafsachen steht Ihnen als Ansprechpartner Rechtsanwalt Falk Hammermann mit Rat und Tat zur Seite. Er wird regelmäßig als Pflichtverteidiger beigeordnet und verfügt über Erfahrungen bei der Bearbeitung von Rechtsmittelverfahren (Berufungen, Revision) sowie in Haftsachen. Wir vertreten insbesondere folgende Strafsachen:
- Körperverletzungsdelikte
- Insolvenzstrafsachen
- Verkehrsstrafsachen einschließlich Nebenfolgen wie Fahrerlaubnisentzug und -sperre
- Vermögensdelikte
- besondere Verfahren, wie z. B. Jugendstrafsachen oder Betäubungsmittelstrafsachen
- Strafvollstreckung
- Ordnungswidrigkeitenverfahren, hier vor allem aus dem Bereich Straßenverkehrsrecht
Transport- und Speditionsrecht Im Bereich des Transport- und Speditionsrechts beruhen unsere besonderen Erfahrungen auf der Vertretung ausländischer Speditionsunternehmen. Hier betreuen wir Mandate, welche den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr betreffen. Wir stehen unseren Mandanten bei Auseinandersetzungen mit den zuständigen Aufsichts- und den Zollbehörden ebenso zur Seite wie in privatrechtlichen Streitigkeiten über die Erbringung von Transportleistungen. Ihre Ansprechpartnerin in allen Fragen des Transport- und Speditionsrechts ist Rechtsanwältin Marta Szatarska. Ihre besonderen Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet werden durch ihre Teilnahme an dem Fachanwaltskurs für Transport- und Speditionsrecht belegt. Folgende Leistungen können sie von uns erwarten:
- Betreuung von Mandaten im Zusammenhang mit dem nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransport,
- Prüfung und Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen und von Transportversicherungsbedingungen,
- Internationales Transportrecht,
- Vertretung in Straf- und Bußgeldverfahren, etwa bei Verletzung von Transport- oder Umweltvorschriften,
- Transportversicherungsrecht,
- Zollrecht und Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Verkehrssteuern.
Versicherungsrecht Im Bereich des Versicherungsrechts übernehmen wir Ihr Mandat sowohl in den klassischen Fällen des Sachversicherungsrechts wie Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung, Gebäude-, Feuerversicherungen etc. als auch in den Bereichen der privaten Personenversicherung, insbesondere Lebens-, Kranken-, oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in dem Bereich des Transport- und Speditionsversicherungsrechts, wobei uns auch grenzüberschreitende Fragestellungen geläufig sind. Wir werden bei Bedarf umfassend tätig, korrespondieren für Sie mit den Versicherern und vertreten sie ggf. gerichtlich. Aus folgenden Versicherungsbereichen übernehmen wir Ihr Mandat.
- Sachversicherung, insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Feuer-, Diebstahl- und Bauwesenversicherung
- Recht der privaten Personenversicherung wie etwa Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung, z. B. private oder betriebliche Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung der freien Berufe
Verkehrsrecht Eines der größten Risiken des täglichen Lebens ist es, als Verkehrsteilnehmer in einen Unfall verwickelt zu werden. Neben den finanziellen Folgen belastet die Beteiligten vor allem der Aufwand der Unfallregulierung. Meist bestehen Unsicherheiten bezüglich der Unfallverursachung, der Höhe des Schadens und der Frage, ob die Versicherer den Schaden korrekt regulieren. Unsere Kanzlei steht Ihnen in einer solchen Situation mit juristischem Rat und Tat zur Seite. Wir korrespondieren für Sie mit dem Unfallgegner und den Versicherern. Sofern Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, haben Sie in der Regel keine Anwaltskosten zu tragen, da diese als Schadensposition der gegnerischen Versicherung gegenüber geltend gemacht werden können. Neben der Bearbeitung von Schadensereignissen vertreten wir Sie auch, wenn Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat vorgeworfen wird. Durch eine frühzeitige anwaltliche Vertretung kann sich ein Bußgeld mindern oder ein Fahrverbot vermeiden lassen. Wir vertreten Sie auch in Fahrerlaubnissachen, etwa nach einem Entzug und bei beantragter Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Folgende Einzelleistungen können Sie erwarten:
- Vertretung bei der Regulierung von Verkehrsunfällen
- gerichtliche Vertretung, z. B. in Klageverfahren gegen Haftpflichtversicherer auf Schadensersatz
- Vertretung in damit zusammenhängenden Straf- oder Bußgeldverfahren gegenüber den Ermittlungsbehörden und vor Gericht
- sonstige Ordnungswidrigkeitenverfahren, z. B. bei der Personenbeförderung und im Transport-/Speditionsgewerbe
- Vertretung bei versicherungsrechtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Verkehrsrecht
- Recht der Fahrerlaubnis, insbesondere im Zusammenhang mit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vertretung gegenüber Behörden und vor den Verwaltungsgerichten
Zivilrecht, insbesondere Kaufrecht und Zwangsvollstreckung Wir unterstützen unsere Mandanten bei allgemein zivilrechtlichen Problemen, auch wenn sie nicht Gegenstand eines anderen Tätigkeitsschwerpunktes, wie z. B. Baurecht, sind. Schwerpunkt unserer zivilrechtlichen Tätigkeit ist das Kaufrecht. Es reicht von der Beratung vor Abschluss eines Vertrages über die Verhandlung über den Abschluss, die Änderung oder die Aufhebung von Verträgen bis zur Geltendmachung oder Abwehr gesetzlicher und vertraglicher Rechte. Hierbei handelt es überwiegend um Gewährleistungsrechte, die insbesondere bei dem Handel mit gebrauchten Gegenständen oftmals zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Hier haben wir im Laufe unserer Tätigkeit insbesondere Unternehmen aus dem Fahrzeughandel und der Transport-/Speditionswirtschaft vertreten. Bei Mandanten mit ständiger Beauftragung ist die Vereinbarung einer Beratungspauschale für alle außergerichtlichen Angelegenheiten möglich. Die Vergütung wird unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes sowie der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung vereinbart. Um unsere Tätigkeit für kleine und mittlere Unternehmen auch wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten, bedarf es nicht nur der Erstreitung von Urteilen, sondern auch deren erfolgreicher Vollstreckung. Wir können für unsere Mandanten die verschiedenen Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten, im Zusammenhang mit Immobilien speziell auch die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung. Sollte eine Zwangsvollstreckung in ein Insolvenzverfahren münden, betreuen wir Ihr Mandat weiter, sofern es wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Wir sind in der Lage, auch Urteile aus anderen Ländern in Deutschland zu vollstrecken. Folgende Einzelleistungen können Sie erwarten:
- Prüfung und Fertigung von zivilrechtlichen Verträgen, insbesondere Kaufverträgen, sowohl als Einzelverträge als auch als allgemeine Geschäftsbedingungen
- vertragliche Sicherung von Zahlungsansprüchen
- Geltendmachung und Abwehr von Zahlungsansprüchen, Garantie oder Gewährleistungsansprüchen
- Vertretung im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren
- Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses einschließlich Erlass eines vorläufigen Zahlungsverbotes
- Antrag auf Durchführung der Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher bis hin zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
- Antrag auf Eintragung von Zwangssicherungshypotheken oder Bauhandwerkersicherungshypotheken
- Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung