Wann gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung „bei Nässe“?
Sie kennen die Zusatzzeichen zu Geschwindigkeitsbeschränkungen „bei Nässe“, aber wissen nicht, ob die Fahrbahn nur feucht oder schon nass ist? Dann sind Sie hier genau richtig.
1. Das Gesetz
Das Gesetz schweigt zu der Frage, wann eine Fahrbahn nass ist. Dass nicht jede kleine Pfütze eine nasse Fahrbahn darstellt, klingt logisch.
2. Die Rechtsprechung
Deshalb hat die Rechtsprechung die Frage beantwortet, wann eine Straße „nass“ ist.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine Fahrbahn nass ist. wenn sich auf der Oberfläche erkennbar eine Wasserschicht gebildet hat. Es genügt hierbei, dass die Wasserschicht dünn ist. Einzelne Pfützen bilden in der Regel keinen Wasserfilm, der sich über die gesamte Fahrbahn ausbreitet. Auch starker Regen allein führt nicht zur Nässe auf der Fahrbahn.
Sehen Sie also einen Wasserfilm über der gesamten Fahrbahnfläche, gilt das Zusatzschild „bei Nässe“.
3. Zusatzschild „bei Nässe“ ignoriert – und nun?
Wenn Sie geblitzt werden, weil Sie trotz des Zusatzschildes „bei Nässe“ auf einer nassen Fahrbahn die Geschwindigkeit an den als Gefahrenbereichen gekennzeichneten Fahrbahnen nicht reduziert haben, droht Ihnen – wie bei allen anderen Geschwindigkeitsüberschreitungen – eine Geldbuße, ggf. Punkte und ggf. ein Fahrverbot.
Teuer kann es werden, wenn Sie bei einer nassen Fahrbahn ohne eine entsprechende Geschwindigkeitsreduzierung in einen Verkehrsunfall verwickelt sind. Zum einen kann die Kasko-Versicherung die Leistung verweigert, weil Sie eine Obliegenheit aus dem Versicherungsvertrag verletzt haben. Zum anderen kann Ihnen – ohne einen weiteren Fahrfehler – ein Mitverschulden an dem Unfall zugesprochen werden, weil sich die Gefahren in dem Unfall realisiert haben, die durch die Geschwindigkeitsreduzierung gemindert wurden. Je nach Höhe der Schäden an Ihrem Fahrzeug können Kosten von mehreren tausend Euro auf Sie zukommen.
Sie sind zu schnell gefahren und wurden geblitzt? Rechtsanwältin Claudia Napieralski hilft Ihnen.